BGH-Urteil: Familie in Rangsdorf muss ihr Haus nicht abreißen
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https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bgh-urteil-hausabriss-100.html
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Aber raus müssen sie, viel gewonnen ist da nicht. Warum das überhaupt über die Familie geht, statt über den Staat, der den Fehler gemacht hat? Wahnsinn.
Weil der Streit in erster Linie zwischen Eigentümer und vermeintlichen Eigentümern besteht. Die Stadt, als reiner Vermittler des Grundstücks, ist in der Hinsicht erstmal fein raus.
Separat wird allerdings ja auch, wie am Ende des Artikels erwähnt, zwischen Stadt und den Häuslebauern verhandelt, wie diese für den ganzen Aufwand entschädigt werden.
Wie hat die Stadt denn "vermittelt" wenn der Eigentümer nicht bekannt war? Das macht für mich keinen Sinn.
Die Stadt hat es als Eigentümer unauffindbar eingeordnet, ich nehme an sich selbst zugeordnet/einverleibt, und dann versteigert.
Das ist in jedem Fall nicht mehr nur eine Vermittlung.
Bringt nur nichts, weil es jetzt nicht mehr ihr Haus ist.
Jein. Klar ist es (bald) nicht ihr mehr ihr Haus, aber sie müssen es erstens nicht auf eigene Kosten abreißen, der neue Eigentümer muss ihnen zweitens das Haus abkaufen und drittens bekommen sie möglicherweise vom Land eine Entschädigung, da dieses die Misere zu verantworten hat.
Es gibt keinen guten Grund, warum ein Mann aus der Schweiz ein offensichtlich ungenutztes Grundstück in Berlin besitzen dürfen sollte. Wird wohl mal Zeit für eine Landreform und ein paar Enteignungen in Deutschland. Eigentum verpflichtet und der Gebrauch soll sogleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wer also ein Grundstück nicht nutzt (wobei man nutzen hier auch durchaus breiter fächern kann. Ein gepflegtes Stück Kulturlandschaft ist auch ein Nutzen, aber das sollte man auch nachweisen können), sollte es eigentlich auch nicht besitzen.
Zumindest in diesem Fall sollte er dazu gezwungen werden, dass Haus zu bezahlen und dann der Familie zu vermieten.
Wenn er dann plötzlich Eigenbedarf hat, ist das doof, aber wenn nicht ist es zumindest fair. Oder nicht?
In meinem Augen gäbe es hier zwei faire Lösungen: Der Schweizer verzichtet zum Versteigerungspreis auf seine Besitzansprüche. Oder was auch passiert ist: Die Familie wird entschädigt, der Schweizer behält das Grundstück.
Das Problem bei deiner Lösung ist, dass das erstens mit Eigenbedarf keine zukunftssichere Lösung für die Familie ist und, dass die gegebenenfalls dann neben der Miete für ihr Haus auch wahrscheinlich noch Kredite für ihr Haus abbezahlen müssten. Das muss man sich im Zweifel auch erst einmal leisten können.
Der Kredit fürs Haus sollte doch mit der Summe die sie vom Schweizer bekommen abgegolten sein?
Das ist halt die Frage daran. Ich würde jetzt eher nicht davon ausgehen, dass das deckungsgleich ist, aber da kann man nur spekulieren.
Die Behörde hat den Fehler gemacht. Die einzig richtige weil den Schaden minimierende Lösung meiner Meinung nach ist, dass sie dem ursprünglichen Besitzer den ursprünglichen Marktwert seines Grundstücks, meinetwegen mit einem gewissen Aufschlag, weil er ja eigentlich nicht verkaufen wollte, erstattet, und das Grundstück dafür der Familie gehört.
Was in der gesamten Diskussion zu sehr untergeht: Der Besitzer des Grundstückes hat einen Rechtsanwalt als "Vertretungsberechtigten" angegeben und dieser Rechtsanwalt ist an der gesamten Misere Schuld. Er hat die Post bekommen, er hat sie nicht weitergeleitet, seinen Mandanten nicht kontaktiert und auch dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er keinen Kontakt hat. Und anscheinend als "Vertretungsberechtigter" dann auch so wenig getan, dass es überhaupt zu der Zwangsversteigerung gekommen ist. Sowas machen Behörden ja nicht aus purem Spaß, sondern nur, wenn es massive Steuerschulden gibt.
https://openjur.de/u/746138.html