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Moderators
Finde ich persönlich ein sehr trauriges Zeichen. Bei allem Willen zur Bestrafung der Aktivist:innen dient dies sicher nur der Einschüchterung und ist eine willkürliche Bestrafung durch die Polizei.
Wieso braucht es dann Hausdurchsuchungen? Die Menschen und ihre Taten sind doch alle bekannt.
Auch das ist doch kein Grund für Hausdurchsuchungen. Klar kann man Strafen fordern (und sich gleichzeitig Klimaschutz verweigern), aber die Bestrafung sollte durch Gerichte erfolgen und nicht indem Polizist:innen in die Wohnungen der Personen geschickt werden.
Man muss sich bei solcher Rhetorik immer daran erinnern, dass es um Demonstranten geht, die sich für unser aller Wohlergehen einsetzen.
Hausdurchsuchungen wurden schon am Anfang der FFF-Klimaproteste gerne verwendet und aus noch fadenscheinigeren Gründen.
Im Podcast Systemeinstellungen von Netzpolitik wird darauf eingegangen. Schon heftig, was da passiert ist.
https://netzpolitik.org/systemeinstellungen/
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Das ist ein offizial Delikt das hat nichts mit Willkür oder sowas zu tun.
Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Ist auch keine Willkür, das ist laut §102 StPO ein mittel das zur Beweissicherung und Ergreifung von Tätern eingesetzt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html
Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht möglichst viele be und entlastende Beweise vor Gericht anzubringen um ein faires Urteil zu ermöglichen.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
Die Prozesse sind nicht öffentlich also weist du davon mit Sicherheit nichts.
Und wie gesagt, das ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Die Sache die 1Pimmel Andi abgezogen hat war Politisch motivierte "Willkür", das jetzt ist jedoch klar nach StPO und über die Sicherstellung und greichtsverfahren wird die Öffentlichkeit, also du, nicht informiert. Was soll man da finden, fragst du, grundsätzlich alle Indizien und Beweise für die tat welche gegen oder für die Beschuldigten eingesetzt werden, ergo auch online Foren Beiträge, Absprachen in privaten Chats, Geodaten (bsp Google maps Verlauf) und noch vieles weitere. Und die Willkür entsteht eben nicht allein durch die Entscheidung zur Hausdurchsuchung. Es ist außerordentlich anmaßend von dir dieses Rechtsmittel des Staates als Willkür zu bezeichnen wenn es sich ganz regulär im Rahmen der StPO bewegt und entsprechend eingesetzt wird.
Nur weil der Ablauf der tat in deiner Sicht klar sein mag, reicht das vor Gericht einfach nicht um eine Tat zu Beweisen.
Klar, gesetzlich ist das sicher einigermaßen gedeckt. Willkür ist es aber trotzdem, solange keine Hausdurchsuchung zum Beispiel bei Herrn Rukwied stattfindet.
Ich würde ja eher für grundsätzlich weniger plädieren, und da es fall abhängig ist kann ich zu dem fall jetzt nichts expizites sagen, der name sagt mir gerade nichts.
Nur, dass ja bereits bekannt ist, wer wo geklebt hat. Weitere belastende Beweismittel sind gar nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten. Was sollte das sein? Eine Karte des Flughafens mit roten Kreuzen und Namen wer wo sitzen soll?
Entlastendes werden die Demonstranten schon selbst vorbringen, bzw. es müsste nicht mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt werden.
Es ist eine vorgezogene Bestrafung durch die Exekutive, sonst nichts. So eine Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen (Beweismittel sicherzustellen), sonst ist sie Willkür.
Tja. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr ist eine Straftat nach §315 StGB, das das jetzt passiert ist ja ziemlich logisch.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html
Juristisch vermutlich im Rahmen, moralisch aus dem Ruder. Aber im Grunde war es zu erwarten, das ist richtig.
Naja auch moralisch ist es eher noch in der Grauzone, ich mag die letzte Generation echt nicht, aber Wohnungs Durchsuchungen sind trotzdem ein sehr tiefer Eingriff in den höchst persönlichen Lebensbereich. Andererseits kann ich durchaus verstehen das die Staatsanwaltschaft allen täter unzweifelhaft die Schuld nachweisen muss und möchte, was da getan wurde ist einfach keine Kleinigkeit, an der straße festkleben ist eine Sache, aber Flughäfen sind einfach besonders geschützt und die Aktion hatte durchaus das Potenzial viele Menschen zu töten, so ein scheiß Luftballon im falschen Moment am falschen Ort kann zum Flugzeugabsturz führen, besonders bei start und Landung, ich denke dieser Tatsache waren sich die Täter bewusst, andernfalls hätten sie keine Luftballons dabei gehabt.
Ich bewerte das deutlich milder als du und bin auch nicht gegen die LG. Aber darum geht's hier gerade nicht, sondern dass ich dir beipflichte, wenn du auf die entsprechende Gesetzgebung verweist. Die muss man nicht immer toll finden, aber genau dafür ist sie ja überhaupt gemacht.
Ich würde sogar persönlich sagen das Hausdurchsuchungen stärker reglementiert werden sollten, da dieses Mittel durchaus mißbraucht wird, siehe 1Pimmel Andi. Aber in diesem Fall hier sehe ich die Rechtfertigung überwiegend.